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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Behandlungsvertrag


§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie -  Petra Matschuk und dem/der Klienten/in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot der Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie -  Petra Matschuk, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke annimmt und sich an die Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie - Petra Matschuk zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der Psychotherapie gemäß Heilpraktikergesetz (= Psychotherapie - beschränkt auf Psychotherapie - und der angegeben Verfahren wendet.

Die Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie -  Petra Matschuk ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie - Petra Matschuk aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie - Petra Matschuk für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages
Die Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie - Petra Matschuk erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Therapie, Beratung, Coaching, Entspannung, Prävention anwendet.

Die Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie - Petra Matschuk ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der/die Klient/in die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das der Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie - Petra Matschuk gegenüber zu erklären.

Die Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie -  Petra Matschuk darf keine Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeit) vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Therapie oder Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in bestimmend sein. Die Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie - Petra Matschuk ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Beratungsinhalte verneint.

§ 4 Honorierung
Die Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie - Petra Matschuk hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der Heilpraktikerin - beschränkt auf  Psychotherapie - Petra Matschuk und dem/der Klienten/in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie - Petra Matschuk aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht.

Die Honorare sind nach jeder Beratung von dem/der Klienten/in bar gegen Erhalt einer Rechnung zu bezahlen. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des/der Klienten/in sowie den Behandlungszeitraum mit Angabe der Gegenstände und angewandten Techniken. Wünscht der/die Klient/in keine Spezifizierung in der Rechnung, hat er dies der Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie - Petra Matschuk entsprechend mitzuteilen.

Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass die Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie - Petra Matschuk keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen.

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in 1 Werktag vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.

Termine, die von Seiten der Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie - Petra Matschuk abgesagt werden müssen, werden dem/der Klienten/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie -  Petra Matschuk. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Heilpraktikern - beschränkt auf Psychotherapie - und Psychologischen Beratern nicht gestattet.

§ 5 Vertraulichkeit der Beratung
Die Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie - Petra Matschuk behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Therapie-Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des/der Klienten/in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Klienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Klient/in zustimmen wird.

Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie - Petra Matschuk aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Therapie, Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Die Heilpraktikerin - beschränkt auf Psychotherapie - Petra Matschuk führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er/sie kann diese Handakte auch heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.

Sofern der/die Klient/in eine Akte über die Therapie oder Beratung verlangt, erstellt die Heilpraktikerin - beschränkt auf  Psychotherapie - Petra Matschuk diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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